3 häufige Irrtümer beim Wechsel des Kfz-Versicherers
Bis Ende November können Autobesitzer noch einen günstigeren und/oder leistungsstärkeren Tarif für ihr Gefährt abschließen. In einem Merkblatt weist der Bund der Versicherten (BdV) nun auf drei Fallstricke hin, die vielen Wechselinteressenten unbekannt sind. Alle drei betreffen den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) des Versicherten.
-
Der SFR wird nicht immer voll übertragen. Sondereinstufungen für Zweitwagen etwa teilt der Vorversicherer nicht standardmäßig seinem Nachfolger mit, sondern lediglich den wirklichen SFR bei Vertragsbeginn und belastende Schäden.
-
Je nach verwendeter Rückstufungstabelle kann der Versichererwechsel zu einer Herabstufung des SFR führen. In diesen Tabellen ist festgelegt, wie weit der SFR des Versicherten nach einem Schadensereignis gemindert wird.
-
Manche Tarife enthalten einen Rabattschutz, der dazu führt, dass die SFR nach einem Unfall beibehalten wird. Dem Nachversicherer wird allerdings der SFR gemeldet, der ohne Rabattschutz aktuell wäre.
Eine Beratung durch einen Fachmann ist daher immer wichtiger damit nicht bereits bei der Antragstellung Fehler gemacht werden die später nicht mehr korrigiert werden können. Die KFZ Versicherungen werden immer komplexer. Ein Laie kann das nicht wissen. In Zukunft wird der qalitätssuchende Kunde um eine Beratung gegen Honorar nicht umherkommen. Dafür hat dieser aber auch die Gewissheit genau das zu bekommen was er wünscht. Der Online Kunde der es nur billig will, wird immer öfters das böse Erwachen bekommen und auch im Schadensfall Probleme haben.
Wir beraten Sie gerne.